POLITIK

Fünf Kommunen klagen gegen Gesamtschul-Entscheidung

lw; 03.05.2024, 15:54 Uhr
Archivfoto: Lars Weber.
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Fünf Kommunen klagen gegen Gesamtschul-Entscheidung

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lw; 03.05.2024, 15:54 Uhr
Oberberg – Anwaltskanzlei soll prüfen, ob sich weiteres Vorgehen lohnt und die Umwandlung der Wiehler TOB verhindert werden kann – Sorge um die eigenen Sekundar- und Gesamtschulen.

Von Lars Weber

 

Fristgerecht eingereicht haben Gummersbach, Engelskirchen, Marienheide, Nümbrecht und Reichshof eine Sammelklage gegen den Bescheid der Bezirksregierung, der der Stadt Wiehl erlaubt, die Bielsteiner Sekundarschule zum Schuljahr 2025/2026 zu einer Gesamtschule umzuwandeln (OA berichtete). Wie die Gummersbacher Verwaltung auf Nachfrage bestätigt, wurde eine Bonner Anwaltskanzlei beauftragt. Auf Grundlage der Arbeit der Kanzlei soll dann entschieden werden, ob die Kommunen die Angelegenheit tatsächlich rechtlich weiterverfolgen. Stadtsprecher Siegfried Frank betont, dass sich die Klage nicht gegen die Stadt Wiehl richtet, sondern ausschließlich gegen die Entscheidung aus Köln.

 

Die Kommunen eint die Sorge, dass eine Gesamtschule in Wiehl negative Auswirkungen auf die eigenen Schulen haben könnte. Engelskirchen und Nümbrecht haben jeweils eine Sekundarschule, Marienheide, Reichshof und Gummersbach verfügen jeweils über eine Gesamtschule. In Gummersbach wird bezweifelt, ob eine Wiehler Gesamtschule tatsächlich auf die nötigen 100 Anmeldungen je Jahrgang kommen wird, ohne Zulauf aus den anderen Kommunen zu benötigen. Genau dies war bisher eines der Argumente aus Wiehl für eine Gesamtschule: Dass man die notwendigen Anmeldungen nur mit Wiehler Kindern erreichen würde, was der Schulentwicklungsplan auch bestätigt hatte.

 

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Gelingt dies aber nicht, könnten die anderen Kommunen selbst Probleme bekommen, so die Befürchtung. „Entscheidend für den Fortbestand einer Schule sind die Anmeldungen für die Eingangsklassen“, erklärt Frank. Im aktuellen Anmeldejahrgang seien beispielsweise sieben künftige Schüler der Gesamtschule Derschlag, für die der Weg nach Bielstein potenziell einfacher wäre. Darunter seien Wiehler, aber auch Kinder aus Dieringhausen, Ründeroth und Osberghausen.

 

„Wir waren vor allem verwundert darüber, dass die Bezirksregierung die Entscheidung bereits getroffen hat, obwohl das erste Verfahren noch gar nicht abgeschlossen war“, so Frank weiter. Denn dem ersten Anlauf der Wiehler auf eine Umwandlung der TOB Bielstein hatte die Bezirksregierung noch eine Absage erteilt, woraufhin die Stadt geklagt hatte. Zum neuen Schuljahr hatte Wiehl aber zusätzlich einen zweiten, überarbeiteten Antrag auf die Umwandlung der Schule eingereicht – und mit diesem ihr Ziel erreicht. Über die Klage der Stadt Wiehl wurde dementsprechend gar nicht mehr entschieden.

 

Die Bonner Kanzlei werde nun Einsicht in die Unterlagen nehmen und sich ein Urteil darüber bilden, ob es erfolgsversprechend ist, die Klage weiterzuverfolgen, so Frank. Diese Entscheidung werde jede Kommune aber wieder für sich treffen.

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